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Haus- und Familienpflege

Kontakt

Frau
Sabine Schlichting

Hahnknüll 58
24534 Neumünster

Tel:   04321 / 905 - 271
Fax:  04321 / 905 - 114
 

Frau
Thekla Konow-Schütt

Hahnknüll 58
24534 Neumünster

Tel:   04321 / 905 - 271
Fax:  04321 / 905 - 114

hf@drk-nms.de

 

Wir nehmen neue Kunden auf!

Am liebsten würden wir alle zuhause alt werden ... 

Zuhause – das ist ein Ort der Geborgenheit. Dort wollen wir auch sein, wenn es uns körperlich und seelisch nicht so gut geht. Auch wenn im Alter die Kräfte nachlassen und die Dinge des Alltags nicht mehr so leicht von der Hand gehen, vermitteln die eigenen vier Wände Sicherheit.

Der häusliche Pflegedienst des DRK besteht aus netten und qualifizierten Mitarbeiterinnen, die regelmäßig weitergebildet werden, um fachlich auf dem neuesten Stand zu sein. Unsere Mitarbeiterinnen pflegen aktivierend und sind immer darauf bedacht, dass Sie das größtmögliche Maß an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit behalten.

Länger eigenständig leben

Wir wollen Sie dabei unterstützen, diese Eigenständigkeit so lange wie möglich zu behalten. Nicht nur im Alter kommt man in Situationen, in denen man auf Hilfe angewiesen ist. Ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung können den Alltag einer Familie erheblich belasten. Wir helfen ihnen bei der Betreuung der Kinder, bei der Pflege von Angehörigen oder unterstützen Sie im Haushalt. Das gilt auch für kranke Kinder, die auf eine häusliche medizinische Versorgung angewiesen sind.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • Menschen mit einem Pflegegrad
  • Menschen ohne Pflegegrad => Selbstzahler
  • Menschen, die eine Verordnung häuslicher Krankenpflege vom Arzt bekommen haben

Unser Leistungsangebot für Sie:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentenmanagement
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen und/oder Reinigen des Wohnumfeldes 
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung, wie z.B. ein Stadtbummel, ein Spaziergang oder Hilfe bei Behördengängen
  • Beratungsgespräche

Welche Leistungen Ihnen von der Pflege- und/oder Krankekasse zur Verfügung stehen und was unsere Leistungen kosten, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Wie wir Ihnen sonst noch helfen können

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Prophylaxen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Wundversorgung
    • Augentropfen verabreichen
    • Medikamentenmanagement
  • Hilfen im Haushalt

    Wir alle kennen das: Ist man körperlich nicht auf dem Damm, bleibt vieles liegen. Schnell wachsen die Aufgaben über den Kopf und das Zuhause ist kein behaglicher Ort mehr. Manche Betroffene können nicht erkennen, das sie die Handgriffe des Alltags nicht mehr selber bewältigen können. Lassen Sie sich helfen oder nutzen Sie ein Hilfsangebot, wenn Sie erkennen, dass Verwandte, Freunde oder Angehörige überfordert sind.

    Gemeinsam finden wir die Hilfe im Haushalt, die benötigt wird. Wir bringen das Zuhause wieder auf Vordermann, begleiten beim Einkaufen oder bei Behördengängen.

  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.