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Hinweisgeberschutzgesetz

Wir setzen die Vorgaben des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes um – konkret:

Wir haben ein digitales Hinweisgerbersystem, die „Hintbox“ der lowcode GmbH, 56070 Koblenz, eingerichtet, das über unsere Homepage erreichbar ist.

 

Warum führen wir die Hintbox ein?

Wir halten Gesetze, Satzungen, Ordnungen und unsere Werte ein. Wir wollen entschieden und effektiv gegen Missstände vorgehen. Dafür sind wir auf entsprechende Meldungen insbesondere unserer Mitarbeitenden angewiesen. Jeder Hinweis auf mögliche Missstände ist ein Schritt zu einem Frühwarnsystem und damit zur Risikominimierung. Wir wollen Strafen, Sanktionen und Imageschäden für das DRK vermeiden. Hinweisgebende, die Missstände aufdecken, werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor negativen (insbesondere arbeitsrechtlichen) Konsequenzen geschützt.

 

Wer kann eine Meldung abgeben und steht unter dem besonderen Schutz?

Alle haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten, Freiberufler, Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden, die Hinweise innerhalb des Anwendungsbereiches geben.

 

Was ist der Anwendungsbereich für den Hinweisgeberschutz?

Verstöße gegen EU-Recht und darüber hinaus straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße gegen nationales Recht bilden den Anwendungsbereich – insgesamt sind dies die folgenden Kategorien:

Bestechung, Korruption, Geldwäsche, Diebstahl, Wettbewerbsverstöße, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz, Diskriminierung, Umweltschutz, Sicherheit der Produkte und Verbraucherschutz.

 

Beobachtungen, die lediglich auf ein im Unternehmensinteresse unerwünschtes Verhalten hindeuten, das keine erheblichen Auswirkungen hat (bspw. unfreundliches Verhalten im Berufsalltag), sollen nicht gemeldet werden. Meldungen mit einem solchen Inhalt werden nicht bearbeitet.

 

Wichtiges zur Hintbox selbst:

  • Anwenderfreundlichkeit: das digitale System lässt sich intuitiv bedienen.
  • Schutz der Vertraulichkeit aller involvierter Personen.
  • Meldungen sind auch anonym möglich.
  • Das System ist EU-DSGVO verarbeitet. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Hinweise. Metadaten-Entfernung. Die Datenhaltung ist verschlüsselt, die Speicherung der Daten und Informationen erfolgt bei einem ISO 27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Revisionssichere Dokumentation.

 

Wer bearbeitet die eingehenden Hinweise?

Unsere eingerichtete Meldestelle wird Ihren Hinweis vertraulich bearbeiten und Ihnen innerhalb der gesetzlichen Fristen antworten.

 

Hier kommen Sie zur Hintbox.